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AuswandernSicherheit und GesundheitZunächst sollten Sie sich über Ihren neuen Wohnort informieren. Wie stabil ist die politische Lage? Wie sieht es mit Kriminalität und Gesundheitsgefährdungen aus? Reiseinformationen und Hinweise zur Sicherheitslage in einzelnen Ländern finden Sie beim Auswärtigen Amt. Dann sollten Sie sich informieren, welche Impfungen für Ihren neuen Aufenthaltsort empfohlen werden. Informationen zu einzelnen Ländern finden Sie beim Centrum für Reisemedizin. Weitere Informationen gibt es auf Gesundes Reisen. Allgemeine Informationen über Reiseimpfungen können Sie zum Beispiel bei Vitanet oder Netdoktor nachlesen. Oder fragen Sie Ihren Hausarzt. Jeder deutsche Staatsangehörige, der im Ausland lebt, kann in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Das Auswärtige Amt rät jedem, der im Ausland lebt, von dieser freiwilligen Maßnahme Gebrauch zu machen. Nur so kann die Auslandsvertretungen in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit deutschen Staatsbürgern schnell Verbindung aufnehmen. Weiteres hierzu finden Sie beim Auswärtigen Amt. Arbeiten im AuslandGrundvoraussetzung für das Leben in einem anderen Land ist vor allem die jeweilige Landessprache. Unterschätzen Sie das nicht! In der Regel dauert es bei regelmäßiger Teilnahme an einem Sprachkurs mindestens zwischen 6 Monaten und einem Jahr, bis eine Fremdsprache alltagstauglich gesprochen werden kann. Sehr sinnvoll ist es, mit dem Lernen der Landessprache bereits vor der Abreise zu beginnen. Als Deutscher sind Sie Angehöriger eines EU-Mitgliedslandes und haben in allen anderen EU-Ländern die gleichen Einstellungsvoraussetzungen wie Bürger des Landes. Sie können sich also um jede beliebige offene Stelle in jedem beliebigen Land der Europäischen Union bewerben. Bestimmte Stellen im öffentlichen Dienst (beispielsweise Streitkräfte, Polizei, Justiz, Finanzverwaltung oder diplomatischer Dienst) können aber Staatsangehörigen des jeweiligen Mitgliedslandes vorbehalten sein. Im nicht-europäischen Ausland hingegen ist ein Arbeitsvisum erforderlich, um in dem Land legal arbeiten zu können. Schon damit Sie sich längerfristig in einem nicht-europäischen Land aufhalten dürfen, brauchen Sie meistens eine Aufenthaltserlaubnis. Manche Länder erfordern sogar schon für die Einreise ein Visum, welches vor Reisebeginn bei der Botschaft des jeweiligen Landes beantragt werden muss. Ein Arbeitsvisum ist meistens zunächst für ein Jahr auf eine bestimmte Stelle sowie auf einen bestimmten Beruf beschränkt. Das Arbeitsvisum kann danach meistens verlängert werden und bietet nach einigen Jahren mehr Möglichkeiten zur Auswahl von Beruf und Arbeitgeber. Genaue Informationen zu Ihrem Land bekommen Sie von der Botschaft des Landes: Adressen und Telefonnummern aller Botschaften. Viele Auswanderer haben die Idee, im Ausland als Deutschlehrer täig zu werden, also den Einheimischen ihre Muttersprache beizubringen und davon zu leben. Alles was man darüber wissen muss, kann auf der Seite Grundlagen Deutsch als Fremdsprache nachgelesen werden. Ausländische und Deutsche StaatsangehörigkeitDurch Heirat mit einem Staatsangehörigen oder nach langjährigem Aufenthalt kann in vielen Ländern die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Landes angenommen werden. Das kann für die Lebenssituation im Ausland viele Vorteile bringen. Jedoch muss beachtet werden, dass die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit automatisch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führt. Allerdings ist es möglich, vor der Annahme der neuen Staatsangehörigkeit beim Bundesverwaltungsamt eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen. Den entsprechenden Antrag müssen Sie bei einer Deutschen Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft oder Deutsches Generalkonsulat) in ihrem Land einreichen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Beibehaltungsgenehmigung als Ausnahmeregelung zum allgemeinen Grundsatz des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes anzusehen ist. Damit das Bundesverwaltungsamt dem Beibehaltungsantrag zustimmen kann, muss deshalb eine individuelle Situation nachgewiesen werden, die den Besitz beider Staatsangehörigkeiten erforderlich macht. Genauere Informationen enthält das Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes. RenteAlle wichtigen Informationen zur Rente im Ausland hat die R+V Allgemeine Versicherung AG auf ihrer Webseite im Ratgeber Plus: Altersvorsorge zusammengestellt. |
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