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AuswandernKündigung der Krankenversicherung in DeutschlandDie Abmeldung in Deutschland betrifft auch die Krankenversicherungspflicht: Wenn Sie in Deutschland bei einer Krankenversicherung pflichtversichert sind, müssen Sie die Beiträge solange weiterzahlen, bis Sie sich in Deutschland abgemeldet haben. Wer sich vor seiner Ausreise nicht abmeldet und seine Krankenversicherung in Deutschland nicht kündigt, ist zunächst weiterhin zum aktuell vereinbarten Tarif bei der Krankenkasse versichert. Allerdings gelten die herkömmlichen Verträge der Krankenkassen nur für kurze Auslandsaufenthalte im Rahmen eines Urlaubs und sind an einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland gebunden. Es besteht aus diesen Gründen für Anwanderer die Möglichkeit, die Krankenversicherung in Deutschland aufgrund des Auslandsaufenthalts außerodentlich zum Abreisetermin zu kündigen. Die Ausreise muss mit der Bescheinigung der Abmeldung in Deutschland belegt werden. Rückkehr in die deutsche gesetzliche KrankenkasseAn dieser Stelle sollte daran gedacht werden, dass man bei seiner eventuellen, späteren Rückkehr nach Deutschland wieder in eine Krankenversicherung eintreten muss. Nach der gesetzlichen Lage im Jahr 2019 darf jeder, der jünger als 56 Jahre alt ist, und ab seiner Rückkehr nach Deutschland ein regelmäßiges Bruttoeinkommen unter 60.750 Euro pro Jahr bezieht, in eine der gesetzlichen Krankenkassen eintreten. Es spielt dabei keine Rolle, ob man vorher privat oder gesetzlich krankenversichert war. Wenn ein Rückkehrer älter als 55 ist, darf er nur Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden, wenn er vorher auch gesetzlich krankenversichert war. Beim Neueintritt nach einem Auslandsaufenthalt in eine deutsche gesetzliche oder private Krankenversicherung muss die Bestätigung über die Beendigung des Vertrags mit der letzten deutschen Krankenversicherung beigefügt werden. Deshalb sollte man beim Umzug ins Ausland nach der Kündigung unbedingt die Bescheinigung der Kündigung auf dem Postweg erhalten und das Schriftstück aufbewahren. Rückkehr in die deutsche private KrankenversicherungWenn man bei seiner Rückkehr nach Deutschland älter als 55 Jahre ist, und vor seiner Auswanderung bei einer privaten Krankenversicherung versichert war, besteht keine Möglichkeit mehr, einer gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. In diesem Fall muss man sich wieder bei einer der privaten Krankenversicherungen versichern, auch wenn man ein sehr niedriges oder gar kein eigenes Einkommen hat. Beim erneuten Eintritt in eine private Krankenversicherung muss ein Gesundheitscheck gemacht werden. Die Höhe der monatlich zu zahlenden Beiträge hängt bei privaten Krankenversicherungen vom Eintrittsalter und Gesundheitszustand ab. Die Höhe des Einkommen spielt keine Rolle. Vor dem Riksiko durch Alter und schlechten Gesundheitszustand sehr hohe Beiträge zahlen zu müssen, schützt eine Anwartschaftsversicherung, die später eine Aufnahme ohne erneute Gesundheitsprüfung garantiert. Dabei zahlt man weiterhin einen geringeren, monatlichen Beitrag. Die privaten Krankenversicherungen unterscheiden zwischen einer großen und kleinen Anwartschaft. Die günstigere kleine Anwartschaft sichert die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung aber mit neuem Eintrittsalter. Die Altersrückstellung wird hingegen aufrecht erhalten oder weiter aufgebaut, wenn eine große Anwartschaft vereinbart wurde. PflegeversicherungDer Gesetzgeber hat bestimmt, dass im Pflegefall nur derjenige sofort Anspruch auf Leistungen hat, der innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang Beiträge für die Pflegeversicherung gezahlt hat. Wer sich absichern möchte um im Bedarfsfall als Pflegefall in Deutschland Anspruch auf Leistungen zu haben, sollte die Pflegepflichtversicherung während des Auslandsaufenthalts fortführen. Allerdings ist das nur für Ländern außerhalb der EU möglich, da im europäischen Ausland in die Pflegeversicherung des neuen Heimatlandes eingezahlt wird. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, eine Anwartsversicherung abzuschließen. Die Kosten liegen allerdings bei ungefähr 50€ monatlich, die Pflegeversicherung wird dann aber automatisch ruhend gestellt und der Anspruch bei einer Rückkehr nach Deutschland nach über 10 Jahren bleibt erhalten. Bei einer privaten Krankenversicherung kann jedoch keine Anwartschaftsversicherung für die Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Um in diesem Fall kein Risiko einzugehen, sollte eine deutsche Pflegeversicherung bei privat Versicherten auch bei einem Auslandsaufenthalt fortgeführt werden, wenn die Möglichkeit auf spätere Pflegeleistungen in Deutschland erhalten bleiben soll. Krankenversicherung im AuslandSpätestens nach ein paar Wochen muss eine andere Vertragsform vereinbart werden, sonst verlieren Sie ihren Versicherungsschutz. Das bedeutet, Sie müssen eventuell anfallende Kosten für medizinische Behandlungen selber bezahlen. Eine normale Auslandsreise-Krankenversicherung für Urlauber für ca. 10€ im Jahr deckt nur Auslandsaufenthalte bis zu einer Dauer von 8 Wochen oder ähnlichem ab und verlangt laut Vertragsbedingungen einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland. Auslandskrankenversicherungen für Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr sind für unter 200€ pro Jahr zu bekommen. Aber auch hier wird zumindest bei Abschluss der Versicherung ein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland vorausgesetzt. Für Aufenthalte bis fünf Jahre und länger liegen die Preise monatlich um 150€ für Personen unter 65 Jahren ohne Selbstbeteiligung. Aufenthalte in den USA oder Kanada sind teurer. Alternativ können Angebote der Krankenversicherungsunternehmen im neuen Aufenthaltsland eingeholt werden, wenn die Sprachkenntnisse dazu schon ausreichend sind. |
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