Hilfe bei Schulden und Zahlungsschwierigkeiten

Wenn Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können, ist schnelles und geordnetes Handeln wichtiger als neue Schulden. Diese Seite erklärt die ersten sinnvollen Schritte: Überblick schaffen, Gläubiger kontaktieren, das Konto schützen und rechtzeitig seriöse Schuldnerberatung nutzen.

Raus aus den Schulden
Bei Geldsorgen hilft zuerst ein klarer Überblick über Einnahmen, Ausgaben und offene Forderungen.

Erste Schritte bei Geldsorgen

Was Sie sofort tun können:
  • Alle offenen Rechnungen, Mahnungen und Inkassoschreiben sammeln.
  • Eine einfache Liste mit Gläubiger, Betrag, Fälligkeit und Aktenzeichen erstellen.
  • Miete, Strom, Heizung, Lebensmittel und Krankenversicherung zuerst berücksichtigen.
  • Nicht übereilt neue Kredite aufnehmen.
  • Bei absehbaren Problemen früh Kontakt mit Gläubigern aufnehmen.

Zahlungsschwierigkeiten entstehen oft nicht durch eine einzige Rechnung, sondern durch mehrere kleine Rückstände, die sich gegenseitig verstärken. Deshalb ist eine vollständige Übersicht der wichtigste Anfang. Wer nur einzelne Rechnungen betrachtet, übersieht schnell Mahnkosten, Zinsen, Rücklastschriftgebühren oder bereits laufende Inkassoverfahren.

Neue Kredite lösen das Grundproblem nur dann, wenn die monatliche Belastung danach wirklich tragbar ist. Wenn die laufenden Ausgaben bereits höher sind als die Einnahmen, verschiebt ein weiterer Kredit das Problem meistens nur in die Zukunft.

Rechnungen und Mahnungen nicht ignorieren

Offene Rechnungen sollten nicht einfach liegen bleiben. Häufig lässt sich mit dem Gläubiger eine Stundung, eine Ratenzahlung oder eine kurze Zahlungsfrist vereinbaren. Wichtig ist, dass Sie sich melden, bevor weitere Kosten entstehen.

Bleibt eine Forderung dauerhaft unbeachtet, können zusätzliche Kosten entstehen. Dazu gehören Mahnkosten, Inkassokosten, Gerichts- und Vollstreckungskosten. Aus einer kleineren Rechnung kann dadurch eine deutlich größere Forderung werden.

Praktischer Satz für den Erstkontakt:
„Ich kann die Forderung im Moment nicht vollständig zahlen. Ich möchte die Angelegenheit aber klären. Bitte teilen Sie mir mit, ob eine Ratenzahlung oder ein Zahlungsaufschub möglich ist.“

Welche Forderungen sind besonders dringend?

Besonders wichtig sind Forderungen, bei denen der Verlust der Wohnung, eine Energiesperre, der Verlust des Kontos oder weitere existenzielle Folgen drohen. Dazu gehören vor allem Miete, Strom, Heizung, Krankenversicherung und laufende Unterhaltsverpflichtungen.

Laufende Kosten senken

Eine dauerhafte Lösung entsteht meist durch zwei Dinge gleichzeitig: Ausgaben senken und Einnahmen stabilisieren. Kleine monatliche Einsparungen wirken über längere Zeit stark. 50 Euro weniger Ausgaben pro Monat bedeuten 600 Euro im Jahr.

Typische Kostenblöcke prüfen

Sinnvoll ist eine nüchterne Prüfung der größten Ausgaben: Miete, Energie, Versicherungen, Telefon, Internet, Auto, Abos und Ratenzahlungen. Nicht jede Ausgabe lässt sich sofort ändern. Aber oft gibt es Verträge, die gekündigt, angepasst oder später günstiger ersetzt werden können.

Dispo und Kreditkarten

Dispokredite und Kreditkartenschulden können teuer werden, wenn sie dauerhaft genutzt werden. Eine Umschuldung kann in manchen Fällen Zinsen senken, ist aber nur sinnvoll, wenn die neue Monatsrate zuverlässig bezahlt werden kann. Bei unsicherer Einkommenslage oder mehreren Rückständen sollte vorher eine Schuldnerberatung eingeschaltet werden.

Wichtig: Kredite ohne ausreichende Rückzahlungsfähigkeit können die Lage verschärfen. Angebote „ohne Schufa“, Vorkosten, schnelle Sofortzusagen oder hoher Vermittlungsdruck sind Warnsignale.

Konto schützen: P-Konto und Basiskonto

Bei einer Kontopfändung kann ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, wichtig sein. Ein bestehendes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden. Dadurch bleibt ein gesetzlicher Grundfreibetrag pro Kalendermonat automatisch verfügbar. Weitere Beträge können je nach Situation mit Nachweis geschützt werden.

Informationen zum P-Konto bieten unter anderem die Verbraucherzentralen und das Bundesministerium der Justiz. Wer kein Girokonto bekommt, kann sich zusätzlich über das Basiskonto informieren.

Weiterführende Informationen: Verbraucherzentrale zum P-Konto und Bundesministerium der Justiz zum Pfändungsschutzkonto.

Seriöse Schuldnerberatung nutzen

Schuldnerberatung ist besonders sinnvoll, wenn mehrere Gläubiger vorhanden sind, bereits Inkassoschreiben eingehen, das Konto gepfändet wurde oder die monatlichen Einnahmen dauerhaft nicht reichen. Eine Beratungsstelle kann helfen, Forderungen zu ordnen, Gläubiger anzuschreiben, Ratenpläne zu prüfen und den Weg aus der Überschuldung vorzubereiten.

Geeignete Anlaufstellen sind kommunale Schuldnerberatungen, Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbände und anerkannte Insolvenzberatungsstellen. Vorsicht ist bei Anbietern geboten, die mit schneller Schuldenfreiheit werben oder vorab hohe Gebühren verlangen.

Für Hamm gibt es eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW: Verbraucherzentrale NRW – Beratungsstelle Hamm.

Einnahmen erhöhen

Zusätzliche Einnahmen können helfen, wenn sie realistisch, legal und gesundheitlich vertretbar sind. Möglich sind zum Beispiel Nebenjobs, kurzfristige Aushilfstätigkeiten, der Verkauf nicht benötigter Gegenstände oder die Prüfung staatlicher Ansprüche.

Vor allem bei Sozialleistungen, Unterhalt, Steuern oder laufenden Lohnpfändungen sollte geprüft werden, ob zusätzliches Einkommen Auswirkungen auf andere Ansprüche hat. Eine Beratungsstelle kann dabei helfen, die Folgen richtig einzuschätzen.

Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung

Wenn Schulden dauerhaft nicht mehr bezahlt werden können, kann die Verbraucherinsolvenz ein geordneter Weg zu einem wirtschaftlichen Neuanfang sein. Sie ist kein einfacher Schritt, aber manchmal besser als jahrelange erfolglose Einzelzahlungen an viele Gläubiger.

Vor einem Verbraucherinsolvenzverfahren ist in der Regel ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern erforderlich. Dabei helfen anerkannte Schuldner- oder Insolvenzberatungsstellen.

Die Restschuldbefreiung ist heute in der Regel nach drei Jahren möglich. Die früher häufig genannte Dauer von sechs Jahren ist für neue Verfahren nicht mehr der aktuelle Regelfall.

Weitere Informationen: Verbraucherzentrale zur Privatinsolvenz und Bundesministerium der Justiz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung.

Wenn es dringend ist

Bei drohender Wohnungskündigung, Stromsperre, Kontopfändung oder Lohnpfändung sollte nicht abgewartet werden. In solchen Fällen ist schnelle Beratung besonders wichtig. Hilfreich sind Schuldnerberatung, Sozialberatung, Verbraucherzentrale, Jobcenter, Sozialamt oder ein Rechtsanwalt beziehungsweise eine Rechtsanwältin.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Sie soll eine erste Orientierung geben und dazu ermutigen, Forderungen geordnet zu klären und rechtzeitig fachkundige Hilfe zu nutzen.

Stand: April 2026. Rechtliche Regelungen, Pfändungsfreibeträge und Beratungsangebote können sich ändern.